1. Begriffsbestimmungen

Gemäß diesen  Bedingungen     gelten   folgende

 

Begriffsbestimmungen:

 

  1. Verkäufer: PONY S.p.A.
  2. Käufer: Käufer des Produkts
  3. Parteien: Verkäufer und Käufer
  4. Produkt/e: Gegenstand des Verkaufsgeschäfts zwischen Käufer und Verkäufer entsprechend der Beschreibung im Verkaufsvertrag
  5. Verkaufsvertrag: jeder Vertrag oder jede Urkunde, auch später abgefasst, oder diesbezügliche Änderung und/oder Ergänzung, bestehend aus Bestellung und Auftragsbestätigung
  6. Auftragsbestätigung: schriftliche Bestätigung der Bestellung seitens des Verkäufers
  7. Allgemeine Geschäftsbedingungen: diese Regelung
  8. Bestellung: schriftlicher Vorschlag für den Kauf des Produkts seitens des Käufers

 

  1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossenen Verkaufsverträge, die das Produkt zum Gegenstand haben. Sie haben Vorrang vor eventuellen vom Käufer abgefassten Kaufbedingungen und vor allen anderen Vereinbarungen.

 

2.2 Wenn zwischen den Parteien schon irgendeine Vereinbarung in Bezug auf den Verkauf des Produkts besteht, bilden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Ergänzung zur genannten Vereinbarung.

 

2.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform und sind zur Bestätigung vom Verkäufer zu unterzeichnen.

 

  1. Bestellung und Auftragsbestätigung

 

3.1 Jede Bestellung bildet einen unwiderruflichen Vorschlag seitens des Käufers und unterliegt der Auftragsbestätigung vom Verkäufer. Diese gilt als verweigert, wenn sie dem Käufer nicht innerhalb einer Frist von 15 Tagen erteilt wird.

 

3.2 Bestellung und Auftragsbestätigung dürfen nur durch spätere schriftliche, von beiden Parteien unterzeichnete Vereinbarung geändert werden.

 

3.3 Die Bestellung und die Auftragsbestätigung sowie alle Ergänzungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform, sind entsprechend den Vorlagen des Verkäufers abzufassen und müssen elektronisch oder auf einem beliebigen anderen Wege (z.B. Kurier, Post, Telex, Telefax usw.) eingesandt werden.

 

3.4 Für Ersatzteile gilt ein Mindestbestellbetrag von 50,00 (fünfzig) € netto. Bei Bestellungen in Höhe eines geringeren Betrags behält sich der Verkäufer das Recht vor, 8,00 € als Fixkosten in Rechnung zu stellen.

 

  1. Lieferung

 

4.1 Die Übergabe erfolgt beim Verkäufer oder an dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Ort zu dem darin angegebenen Zeitpunkt.

 

4.2 Transportkosten und -risiken, einschließlich aller Versicherungspflichten, gehen zu Lasten des Käufers, vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen.

 

4.3 Die Lieferfristen sind unverbindlich. Der Verkäufer haftet somit nicht für Lieferverzug oder nicht erfolgte Lieferungen aufgrund höherer Gewalt oder oder anderer von seinem Willen unabhängigen Umstände

 

4.4 Wenn der Käufer vorzeitig weiß, dass er das Produkt nicht in Empfang nehmen kann, muss er dem Verkäufer den Grund dafür mitteilen sowie eine angemessene Frist angeben, binnen derer er voraussichtlich das Produkt entgegen nehmen kann.

 

4.5 Wenn der Käufer das Produkt nicht innerhalb der Frist und an dem vereinbarten Ort in Empfang nimmt, haftet er für alle damit zusammenhängenden Kosten und Risiken, einschließlich Lagerung. Der Preis des Produkts wird unmittelbar fällig. Unbeschadet dabei des Rechts des Verkäufers, den Verkaufsvertrag zu kündigen und eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 % des Vertragswerts sowie den weiteren Schaden geltend zu machen.

 

4.6 Falls nicht anderweitig vereinbart, sind Teillieferungen zulässig.

 

  1. Transportverpackung

 

Die Verpackungskosten sind stets ausgeschlossen, gehen zu Lasten des Käufers und entsprechen den vom Verkäufer vorgesehenen Standards.

 

  1. Preise

 

6.1 Der Verkäufer wendet den mit dem Käufer im Verkaufsvertrag vereinbarten Preis an, ausschließlich MwSt. Alle Preise sind in Euro oder in der in der Auftragsbestätigung genannten Währung angegeben.

 

6.2 Eventuelle Preiserhöhungen in Bezug auf nach Abschluss des Verkaufsvertrags eingetretene Änderungen hinsichtlich Rohstoffe, Abgaben, Zollgebühren, Steuern oder sonstiger Gebühren gehen zu Lasten des Käufers.

 

6.3 Wenn der Preis nicht im Verkaufsvertrag angegeben ist, wird der normalerweise vom Verkäufer für das Produkt verlangte Preis angewandt.

 

6.4 Eventuelle Reklamationen oder Beschwerden geben dem Käufer auf keinen Fall das Recht, die Zahlung aufzuschieben, zu unterlassen oder den Preis herabzusetzen.

 

  1. Rechnungsausstellung, Zahlung und Vertragsstrafen

 

7.1 Der Verkäufer stellt eine Rechnung auf der Grundlage des im Verkaufsvertrag angegebenen Preises aus. Im Verkaufsvertrag sind auch die Zahlungsbedingungen festgelegt.

7.2 Wenn der Käufer seiner Verpflichtung, den Preis binnen der vereinbarten Frist zu zahlen, nicht nachkommt, hat der Verkäufer das Recht auf Verzugszinsen ohne Inverzugsetzung gemäß it. gesetzesvertretender Rechtsverordnung D.Lgs 231/2002 in der geltenden Fassung.

 

7.3 Wenn der Käufer eine Rate mit einem Wert von über 1/8 des Gesamtpreises des Verkaufsvertrags nicht bezahlt, hat der Verkäufer das Recht, den Verkaufsvertrag zu kündigen und den Schadensersatz zu fordern, vorbehaltlich der Bestimmungen laut nachfolgendem Artikel 8.

 

7.4 Wenn der Käufer ohne berechtigten Grund vom Vertrag zurücktritt, hat der Verkäufer das Recht auf die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 30 % des im Vertrag vorgesehenen Verkaufspreises, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

 

8.1 Das Produkt bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Verkaufspreises Eigentum des Verkäufers.

 

8.2 Auf Anfrage des Verkäufers muss der Käufer angemessene Hilfestellung leisten, sodass der Käufer das Eigentum und den Besitz des Produkts gemäß den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen erlangen kann. Der Eigentumsvorbehalt nimmt keinerlei Einfluss auf den Gefahrenübergang.

 

8.3 Bis zur vollständigen Bezahlung des Preises des Produkts gilt der Käufer als Besitzer des Produkts und muss dementsprechend für dessen perfekten Erhaltungszustand sorgen gemäß Art. 1768 des italienischen Bürgerlichen Gesetzbuches.

 

  1. Mängel und Reklamationen

 

9.1 Eventuelle Mängel in Bezug auf Menge, Art oder Eigenschaften des gelieferten Produkts sind bei sonstiger Verwirkung jeglicher Rechte diesbezüglich binnen 8 (acht) Tagen nach Übergabe der Produkte anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Produkte als angenommen.

 

9.2 Reklamationen in Bezug auf Mängel und/oder Schäden der

 

Produkte und Verpackungen sind nicht zulässig:

 

  1. i) bei offensichtlichen Mängeln, wenn der Käufer diese zum Zeitpunkt der Übergabe nicht schriftlich angezeigt hat oder

 

  1. ii) wenn der Verkäufer das Produkt für die entsprechende Überprüfung nicht zur Verfügung gestellt hat.

 

9.3 Eventuelle Mängel in Bezug auf die Funktionstüchtigkeit der Produkte sind hingegen bei sonstiger Verwirkung jeglicher Rechte diesbezüglich binnen 8 (acht) Tagen nach Feststellen der Mängel per Einschreiben mit Rückschein und auf jeden Fall spätestens 90 Tage nach Lieferung anzuzeigen.

 

9.4 Der Käufer ist verpflichtet, das seiner Meinung nach mangelhafte Produkt an einem angemessenen Ort aufzubewahren und dem Verkäufer für zweckmäßige Überprüfungen zur Verfügung zu stellen und in jedem Fall, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Risiken für eine zusätzliche Verschlechterung des Produkts zu reduzieren.

 

 

9.5 Auf jeden Fall ist der Käufer ab dem Zeitpunkt der Feststellung der Mängel verpflichtet, die Benutzung des mutmaßlich mangelhaften Produkts unverzüglich einzustellen und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die eventuell von ihm erlittenen Schäden zu reduzieren.

 

  1. Garantie

 

10.1 Der Verkäufer leistet für seine Produkte eine Garantie mit einer Dauer von 12 (zwölf) Monaten ab Speditionsdatum vom eigenen Fabriklager, beziehungsweise gewährleistet, dass die Produkte frei von Material-Herstellungsdefekten sind. Verschleißteile sind von der Garantie ausgeschlossen. Für elektrische Komponenten und Bauteile sowie andere vom Verkäufer nicht selbst erzeugten Produkte, gelten die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers (beispielsweise: Motoren, Schaltschütze, Zeitgeber, Kompressoren, Spulen, elektronische Steuergeräte oder PLC, usw.).

 

10.2 Die Garantie gilt nicht für Produkte oder deren Teile, die unsachgemäß installiert oder betrieben wurden, oder nicht den Anweisungen der technischen Handbücher entsprechen, die den Maschinen bei der Lieferung beigelegt werden. Die Garantie erlischt für Produkte, die von nicht spezialisiertem Personal demontiert oder abgeändert wurden. Ausgeschlossen von der Garantie sind ebenso alle auf den Transport zurückzuführenden Schäden. Die Garantiehaftung des Verkäufers endet mit Übergabe der Ware an den Transporteur.

10.3 Die Garantiehaftung ist auf die Reparatur oder den Ersatz der vom Verkäufer als mangelhaft anerkannten Produkte beschränkt. Die Teile müssen auf Kosten und Verantwortung des Einkäufers an den Verkäufer zurückgesendet werden.

 

10.4 Produkte dürfen dem Verkäufer nur mit dessen vorhergehenden schriftlichen Genehmigung für die Reparatur oder den Ersatz zurückgegeben werden. Kosten für nicht genehmigte Reparaturen werden vom Verkäufer nicht zurückerstattet.

 

10.5 Die Kosten für Arbeitsstunden oder alle anderen für den Ersatz der mangelhaften Komponenten erforderlichen Kosten fallen nicht unter die Garantie.

 

10.6 In keinem Fall haftet der Verkäufer für direkte und/oder indirekte Schäden, einschließlich Gewinnausfall oder Produktionsstillstand, infolge der Verwendung oder Nichtverwendung der Produkte oder infolge ihres fehlerhaften oder nicht erfolgten Betriebs, auch für die auf den Verkäufer zurückzuführenden Mängel oder Fehler.

 

10.7 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Verbesserungen oder Änderungen an seinen Produkten vorzunehmen, ohne Verpflichtung, Diese auch auf früher gelieferten Maschinen vornehmen zu müssen.

 

10.8 Der Verkäufer übernimmt keine andere Gewährleistung oder Haftung für die Herstellung, den Gebrauch und den Verkauf seiner Maschinen und ermächtigt niemanden in seinem Namen desgleichen zu tun.

 

10.9 Diese Garantie ersetzt jede andere örtliche, gesetzliche oder übliche Garantie und erklärt Diese für nichtig.

 

  1. Haftungen des Käufers

 

11.1 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden an Dritten und/oder an Produkten, die auf den Käufer zurückzuführen sind.

 

11.2 Wenn der Verkäufer Haftungen entsprechend der oben stehenden Beschreibung Dritten gegenüber übernehmen muss, hat ihn der Käufer in Bezug auf alle damit zusammenhängenden Schäden, Kosten und Ausgaben schad- und klaglos zu halten.

 

11.3 Bei Schadensersatzforderungen seitens eines Dritten an eine der Parteien muss die betroffene Partei der anderen Partei unverzüglich eine schriftliche Mitteilung machen.

 

  1. Höhere Gewalt

 

12.1 Der Verkäufer haftet nicht für verspätete Lieferungen oder für seine Nichterfüllung, wenn dies direkt oder indirekt verursacht wurde von:

 

-              Ereignissen außerhalb seiner Kontrolle

 

-              Ereignissen höherer Gewalt (gemäß dieser Klausel und ohne Anspruch auf Vollständigkeit dieser Auflistung gehören zu Ereignissen höherer Gewalt: gesetzliche Verbote, Kriege,

 

Aufstände, Revolutionen, Streiks oder andere Arbeitsstreitigkeiten, Brände, Überschwemmungen, Sabotagen, Atomunfälle, Erdbeben, Stürme, Epidemien)

 

 

 

-              Umständen außerhalb der Kontrolle des Verkäufers, die die Beschaffung von Arbeitskräften, Werkstoffen, Bauteilen, Anlagen im Allgemeinen, Energie, Treibstoff, Transportmitteln, Genehmigungen und Regierungsverfügungen verhindern.

 

Der Verkäufer gibt umgehend schriftlich bekannt, wenn der Umstand höherer Gewalt nicht mehr vorliegt.

 

12.2 Wenn der Umstand höherer Gewalt den Käufer davon abhält, seinen Verpflichtungen nachzukommen, muss dieser den Verkäufer für die für Versicherung und Aufbewahrung des Produkts aufgewandten Kosten entschädigen.

 

  1. Sicherheitsbestimmungen

 

Der Käufer haftet vollständig für die mangelhafte Unterrichtung des Verkäufers über die im Verwendungsland des Produkts geltenden Bestimmungen zu Sicherheit und Schutz der öffentlichen Gesundheit. Die eventuellen Kosten für die Anpassung des Produkts an die im Verwendungsland geltenden gesetzlichen Bestimmungen gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers.

 

  1. Anwendbares Recht und Sprache

 

14.1 In Bezug auf alle nicht ausdrücklich in diesen Geschäftsbedingungen oder in den einzelnen Verkaufsverträgen geregelten Aspekte ist das italienische Recht anwendbar.

14.2 Ausdrücklich ausgeschlossen ist hier die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG – Wien, 1980).

 

  1. Gerichtsstand

 

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten in Bezug auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Verkaufsverträge, einschließlich hinsichtlich Gültigkeit, Auslegung, Ausführung und Aufhebung, ist Mailand.